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PC-Cleaner

Reinigungs- und Dienstleistungen

an Ihren EDV- und Peripheriegeräten


Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Vertragsgegenstand
Gegenstand des abzuschließenden Vertrages ist die Innen- und Außenreinigung von Bürogeräten oder Teilen davon, nachfolgend "Geräte" genannt, durch Despina Gkarvanou als Inhaber von PC-Cleaner, nachfolgend "PC-Cleaner" genannt.
Anzahl und Bezeichnung der einzelnen Geräte, die zu zahlende Vergütung sowie sonstige gesonderte Vereinbarungen ergeben sich aus dem geschlossenen Vertrag. Geräteerweiterungen und Standortänderungen werden in den Vertrag einbezogen.
PC-Cleaner wird während Ihrer Geschäftszeit Innen- und Außenreinigung der vertraglich festgelegten Geräte durch ausgebildetes Personal durchführen.
Die Reinigungen werden zwischen dem Kunden und
PC-Cleaner zu abgestimmten Terminen vorgenommen. Für Leistungen außerhalb der Geschäftszeit von PC-Cleaner wird eine gesonderte Vergütung berechnet.
Instandhaltungsarbeiten oder Reparaturen sowie Austausch von Verschleißteilen, Lieferung von Verbrauchsmaterial und Zubehör ist nicht Bestandteil der PC-Reinigung.

Leistungen gegen gesonderte Berechnung
PC-Cleaner wird die nachfolgenden Leistungen entsprechend ihrer Möglichkeiten auf Anforderung des Kunden zu den jeweils gültigen Preisen erbringen.
1) Einsätze außerhalb der Geschäftszeiten von
PC-Cleaner.
2) Standortveränderungen, Transport der Geräte sowie alle damit im     Zusammenhang stehenden Leistungen.
3) Reisen zum Kunden anlässlich von letztgenannten Leistungen.

Mitwirkung des Kunden
Gelten für den Betrieb des Kunden oder den Standort der Geräte besondere Sicherheitsauflagen oder ähnliches, so wird der Kunde rechtzeitig und ohne Mehraufwand für
PC-Cleaner die notwendigen Voraussetzungen zur ungehinderten Vertragserfüllung schaffen.
Der Kunde wird vor jedem Einsatz von
PC-Cleaner ein Backup seiner Daten vornehmen.
Änderungen des Gerätestandortes sind
PC-Cleaner rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.

Erweiterung oder änderung der Geräte
Beabsichtigt der Kunde änderungen oder Erweiterungen an den im Vertrag einbezogenen Geräten vorzunehmen, so ist
PC-Cleaner rechtzeitig schriftlich zu informieren. Nachteile, die sich aus änderungen oder Erweiterungen ergeben, trägt der Kunde.
PC-Cleaner ist zur vorzeitigen fristlosen Kündigung des Vertrages hinsichtlich geänderter oder erweiterter Geräte berechtigt, wenn die Reinigungsarbeiten durch änderungen oder Erweiterungen nicht unerheblich erschwert werden.

Vergütung
Die Grundleistungen werden durch die Grundpauschale abgegolten.
Nicht durch die Pauschale abgegoltene Leistungen, werden zu den gültigen Preisen und Konditionen von
PC-Cleaner berechnet.
Die Grundpauschale und ggf. vereinbarte Zuschläge werden jeweils für ein Jahr oder für einen gesondert vereinbarten Berechnungszeitraum im voraus berechnet und sind zu Beginn des Berechnungszeitraumes fällig.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind bei Fälligkeit ohne Abzug sofort zahlbar.
PC-Cleaner behält sich änderungen der Pauschale vor, wenn sich die sie beeinflussenden Kostenfaktoren ändern. Kommt der Anwender mit seinen Zahlungen in Verzug, kann PC-Cleaner Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Das Recht von PC-Cleaner zur Kündigung des Vertrages oder zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt.

Vertragsdauer / Wartungsvertrag
Vertragsbeginn ist der zu dem im Wartungsvertrag festgelegte Zeitpunkt und wird auf zwölf (12), vierundzwanzig (24) oder sechsunddreißig (36) Monate abgeschlossen. Er ist beiderseits schriftlich kündbar mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des laufenden Jahres, frühestens jedoch zum Ablauf der ersten 12 Monate, für welche die Grundpauschale zu zahlen ist.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragsbestimmungen durch einen der beiden Vertragspartner kann der andere Vertragspartner mittels schriftlicher Aufforderung eine Vertragserfüllung binnen einer angemessenen Nachfrist verlangen. Bleibt die Aufforderung erfolglos, so kann der Vertrag ohne Einhaltung einer weiteren Frist nach Ablauf der Nachfrist gekündigt werden.


Gewährleistung
Sind eindeutig durch die Reinigungsarbeiten Defekte an den Geräten entstanden, wird
PC-Cleaner auf Anforderung des Kunden binnen angemessener Frist diese beheben. Führt eine Behebung nicht binnen angemessener Frist zum Erfolg, kann der Kunde den Vertrag kündigen oder Herabsetzung der Vergütung bis zur Beseitigung des Mangels verlangen.
Alle weiteren Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an den Geräten selbst entstanden sind, z.B. bei Verlust oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten oder Beschädigung von Datenträgern. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.
Der Anwender hat evtl. Schäden oder Mängel nach Kenntniserhalt
PC-Cleaner mitzuteilen und seinerseits alles Zumutbare zu tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Der Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn der Kunde änderungen oder Erweiterungen an den Geräten bzw. Eingriffe in die Geräte vornimmt, ohne vorher
PC-Cleaner informiert zu haben. Es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Mangel hierauf nicht zurückzuführen ist.

Haftung
PC-Cleaner übernimmt eine Haftung nur, soweit dies in dem Vertrag ausdrücklich geregelt ist. Dies gilt insbesondere in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder auf Beseitigung von Sachschäden an den Geräten selbst. Der Verlust oder die Beschädigung von Daten gelten nicht als Sachschaden.
Der Kunde stellt PC-Cleaner von allen Ansprüchen Dritter frei, die über den Rahmen der Haftung nach diesem Vertrag hinausgehen.
Für evtl. entstandene Schäden tritt die Betriebshaftpflicht von
PC-Cleaner ein.

Allgemeines
Der Kunde ist damit einverstanden, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen durch
PC-Cleaner personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden dürfen. PC-Cleaner verpflichtet sich, keine Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn mit schriftlichem Einverständnis des Kunden. Ohne schriftliche Zustimmung von PC-Cleaner dürfen Rechte aus diesem Vertrag nicht übertragen werden. Die Rechte und Pflichten von PC-Cleaner können auf andere übertragen werden. PC-Cleaner gewährleistet in diesen Fällen die ordnungsgemäße Erfüllung aller Vertragspflichten gegenüber dem Kunden.
Der Vertrag enthält sämtliche Rechte und Pflichten zwischen dem Kunden und
PC-Cleaner. Nebenabsprachen sind nur in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zum bestehenden Dienstleistungsvertrag gültig.
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz von PC-Cleaner, Stuttgart.


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